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SENECTUTE 24

Medizinische Hauskrankenpflege

Daheim statt im Krankenhaus –
im Burgenland, in Niederösterreich & Wien

Die medizinische Hauskrankenpflege ist die anspruchsvollste Pflegeleistung und darf nur von medizinischem Fachpersonal, also von diplomierten Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern, übernommen werden. Ziel ist es, qualifizierte Pflegeleistungen in der gewohnten häuslichen Umgebung zu erbringen. Es handelt sich deshalb um eine krankenhausersetzende Maßnahme, die zeitlich begrenzt erfolgt.

Leistungen der Hauskrankenpflege

Medizinische Hauskrankenpflege

Geeignet bei der Verkürzung oder zur Vermeidung von Spitalsaufenthalten. Die medizinische Hauskrankenpflege wird ausschließlich von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegern auf ärztliche Anordnung durchgeführt.

Palliativ-Begleitung

Speziell ausgebildetes Pflegepersonal unterstützt im Falle einer unheilbaren Krankheit bei der Symptomkontrolle, der Schmerztherapie und der Palliativpflege. So werden die zu pflegenden Personen und deren Angehörigen entlastet. Zu den qualifizierten Pflegeleistungen, die von unseren Krankenpflegekräften erbracht werden, zählen:

  • Verabreichung Infusionen & Injektionen
  • künstliche Ernährung (Sondenernährung)
  • Dekubituspflege (Wundversorgung)
  • Fistel-, Stoma- und Katheterpflege

Die Grundpflege, die etwa die Unterstützung der Körperpflege beinhaltet, sowie die hauswirtschaftliche Versorgung (Putzaufgaben, Einkäufe etc.), sind kein Teil der medizinischen Krankenpflege daheim und müssen bei Bedarf deshalb gesondert beauftragt werden.

Pflegeüberleitung nach Spitalsaufenthalt

Wir sind spezialisiert auf das Entlassungsmanagement (Überleitungsmanagement) bei der Entlassung aus dem Krankenhaus. Dieses Versorgungsmanagement umfasst organisatorische Maßnahmen und wird individuell auf den Patienten abgestimmt. Damit wird eine lückenlose poststationäre Versorgung bis zum Einsetzen der medizinischen Pflege gesichert.

Voraussetzungen & Kosten

Eine medizinische Hauskrankenpflege kann nur nach ärztlicher Verordnung erfolgen. Sie kann für 28 Tage bewilligungsfrei in Anspruch genommen und dann durch Arztverordnung und Chefarztbewilligung verlängert werden.

Da es sich um eine ärztlich verordnete Leistung handelt, wird diese komplett vom Sozialversicherungsträger übernommen (kostenlose Vertragsleistung). Sollte neben der medizinischen Krankenpflege auch eine Grundpflege auf Stundenbasis oder als 24h-Pflege benötigt werden, ergeben sich die Kosten aus einer Vielzahl an Faktoren.

Nutzen Sie deshalb unseren Kostenkalkulator, um anhand Ihres Bedarfs, des Leistungsumfangs sowie der Pflegestufe und des damit verbundenen Pflegegelds den Kostenbedarf zu errechnen.