Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SENECTUTE 24 GmbH für Kunden
SENECTUTE 24 GmbH
Pater Gratian Leser-Gasse 6
7301 Deutschkreutz
E-Mail: agbs@senectute24.at
Website: www.senectute24.at (https://www.senectute24.at)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der
SENECTUTE 24 GmbH und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung, Organisation,
Koordination und administrativen Begleitung von Betreuungsleistungen auf selbstständiger
Basis sowie damit zusammenhängenden Nebenleistungen.
2. Leistungen der Agentur
Die SENECTUTE 24 GmbH erbringt je nach individueller Vereinbarung insbesondere Auswahl- und
Vermittlungsleistungen, organisatorische Vorbereitung des Einsatzbeginns, Koordination von
Turnuswechseln und Reisen, laufende Service- und Organisationsleistungen, Unterstützung bei
administrativen Abläufen sowie sonstige ausdrücklich vereinbarte Unterstützungsleistungen.
Die Agentur schuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, keinen
bestimmten medizinischen, pflegerischen oder wirtschaftlichen Erfolg, sondern ausschließlich
die sorgfältige Erbringung der jeweils konkret vereinbarten Vermittlungs-, Organisations-
und Serviceleistungen.
Die SENECTUTE 24 GmbH wird ausschließlich als Vermittlungs- und Serviceagentur tätig. Der
Betreuungsvertrag über die eigentlichen Betreuungsleistungen kommt unmittelbar zwischen dem
Kunden beziehungsweise der betreuten Person und der jeweils vermittelten selbständig tätigen
Betreuungskraft zustande.
3. Vertragsabschluss und Vertragsunterlagen
Der Vermittlungsvertrag wird schriftlich abgeschlossen. Dem Kunden ist eine
Vertragsausfertigung auszuhändigen.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch Unterfertigung eines Vertragsdokuments, schriftliche
Annahme eines Angebots, Bestätigung per E-Mail oder durch eine sonstige dokumentierte
Zustimmung zustande, sofern dem Kunden vorab die maßgeblichen Vertragsbedingungen, diese AGB
sowie das Kostenblatt zur Verfügung gestellt wurden.
4. Kostenblatt und Vorabinformationen
Dem Kunden wird vor Vertragsabschluss ein Kostenblatt in transparenter und verständlicher
Form übermittelt. Das Kostenblatt informiert insbesondere über den Preis der
Vermittlungstätigkeit, die Preise der einzelnen angebotenen Leistungen, laufende Leistungen,
die Zahlungsmodalitäten sowie darüber, ob eine Inkassovollmacht angeboten wird.
Maßgeblich für die konkrete Preis- und Leistungsstruktur sind der Vermittlungsvertrag, das
Angebot, das Kostenblatt und diese AGB in ihrer jeweils vereinbarten Fassung.
5. Keine Inkassovollmacht
Die SENECTUTE 24 GmbH ist nicht zum Inkasso der Entgelte der selbständig tätigen
Betreuungskräfte bevollmächtigt. Entgelte für Betreuungsleistungen sind daher, sofern nicht
im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unmittelbar an
die jeweilige Betreuungskraft zu bezahlen. Durch diese AGB wird keine Inkassovollmacht
zugunsten der SENECTUTE 24 GmbH begründet.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für Auswahl, Vermittlung, Bedarfsprüfung, Einsatzplanung
und laufende Organisation wesentlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig
bekanntzugeben. Unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben können zu zusätzlichem
Aufwand, Mehrkosten oder organisatorischen Anpassungen führen.
Der Kunde hat der Agentur jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die
Beurteilung der Betreuungssituation und für die Auswahl einer geeigneten Betreuungskraft
erforderlich sind.
7. Bedarfsprüfung und Auswahl
Vor der Vermittlung macht sich die Agentur im gesetzlich vorgesehenen Umfang ein Bild von
der Betreuungssituation und prüft, welche Unterstützung benötigt wird und ob die vorgesehene
Betreuungskraft die im konkreten Fall erforderlichen Tätigkeiten abdecken kann. Die
Ergebnisse dieser Erhebung und Prüfung werden dokumentiert.
Die Agentur wählt und vermittelt Betreuungskräfte nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis
der bekannten Anforderungen, der tatsächlichen Verfügbarkeit und der organisatorischen
Möglichkeiten. Ein Anspruch auf Vermittlung einer bestimmten Person oder auf bestimmte
persönliche Eigenschaften besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage.
8. Turnus und Organisation
Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Organisation
der laufenden Betreuung auf Basis eines 28-Kalendertage-Turnus. Dieser dient der
organisatorischen und verrechnungstechnischen Strukturierung des Vertragsverhältnisses.
Änderungen der Turnusdauer oder des Wechselrhythmus bedürfen der ausdrücklichen Abstimmung
mit der Agentur.
9. Entgelte
Die Vergütung der SENECTUTE 24 GmbH richtet sich nach der jeweils individuell vereinbarten
Preis- und Leistungsstruktur. Verrechnet werden können insbesondere Vermittlungsentgelte,
Servicepauschalen, Organisations- und Koordinationsentgelte, turnusbezogene
Verwaltungspauschalen, Reisekosten, weiterverrechnete Fremdkosten sowie zusätzliche
Leistungen und Mehraufwände, sofern diese vereinbart oder durch die Sphäre des Kunden
veranlasst sind.
Entgelte, die die selbständig tätige Betreuungskraft für ihre Betreuungsleistungen erhält,
sind keine Entgelte der SENECTUTE 24 GmbH.
10. Aliquotierung
Eine aliquote Verrechnung erfolgt nur dann, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf tageweise Umrechnung oder
anteilige Kürzung einer turnus- oder pauschalbezogenen Vergütung der Agentur.
11. Reisekosten und Fremdkosten
Reise-, Transfer-, Transport- und Fahrtkosten sowie sonstige im Zusammenhang mit
Betreuungsbeginn, Turnuswechsel, Verlängerung, Rückreise oder Umplanung entstehende
Fremdkosten können dem Kunden gesondert verrechnet werden, soweit sie tatsächlich
angefallen, sachlich gerechtfertigt und dem Kunden transparent offengelegt sind.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Organisation oder Durchführung über Senectute
Tours S.R.L. oder ein sonstiges beauftragtes Unternehmen erfolgt.
12. Rechnungslegung und Fälligkeit
Rechnungen der SENECTUTE 24 GmbH sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde,
nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wird auf der Rechnung eine konkrete
Zahlungsfrist ausgewiesen, gilt diese Frist als vereinbart.
13. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug hinsichtlich fälliger Forderungen der SENECTUTE 24 GmbH ist die Agentur
berechtigt, die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen sowie erforderliche Mahn-, Inkasso- und
Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen. Darüber hinaus kann die Agentur nach angemessener
Mahnung weitere organisatorische Leistungen bis zur Klärung offener Rückstände
zurückstellen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
14. Reklamationen und Gewährleistung
Beanstandungen betreffend die Vermittlungs-, Organisations- oder Koordinationsleistungen der
Agentur sind möglichst unverzüglich, konkret und nachvollziehbar mitzuteilen, damit eine
sachgerechte Prüfung und, soweit möglich, Abhilfe erfolgen kann.
Gesetzliche Gewährleistungs-, Irrtums-, Anfechtungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden
bleiben hiervon unberührt. Klauseln, die diese Rechte bei Verbrauchern einschränken oder
ausschließen, werden nicht begründet.
15. Haftung
Die SENECTUTE 24 GmbH haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine
Haftungsbeschränkung gilt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.
Für Personenschäden haftet die Agentur uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung der Agentur für das eigenständige Verhalten selbständig tätiger
Betreuungskräfte oder sonstiger Dritter besteht nur insoweit, als der Agentur dieses
Verhalten rechtlich zurechenbar ist, insbesondere bei schuldhafter Verletzung von Auswahl-,
Organisations- oder Informationspflichten.
16. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz-
Grundverordnung, des österreichischen Datenschutzgesetzes sowie sonstiger anwendbarer
datenschutzrechtlicher Vorschriften. Nähere Informationen ergeben sich aus der
Datenschutzerklärung der SENECTUTE 24 GmbH.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen
Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar sein könnte.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des
sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Agentur vereinbart. Für Verbraucher gelten
ausschließlich die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
18. Kündigung und Vertragsbeendigung
Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von zwei Wochen zum jeweiligen Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt
werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn wesentliche Mitwirkungs- oder
Zahlungspflichten trotz Mahnung verletzt werden, die tatsächlichen oder organisatorischen
Voraussetzungen für eine geordnete Leistungserbringung dauerhaft wegfallen, die Fortsetzung
des Vertragsverhältnisses unzumutbar wird oder schwerwiegende Vertrauensverstöße
beziehungsweise gravierende Störungen im Zusammenhang mit dem Einsatz auftreten.
Mit dem Tod der betreuten Person endet der Vermittlungsvertrag automatisch. Ein im Voraus
bezahltes Entgelt ist aliquot für den nicht verbrauchten Zeitraum zurückzuerstatten.
19. Dokumentation und Einsicht
Soweit gesetzlich erforderlich, führt die Agentur Dokumentationen über Bedarfsprüfung,
vermittlungsrelevante Feststellungen und erbrachte Leistungen. Dem Kunden beziehungsweise
der betreuten Person oder deren Vertretung wird auf Verlangen Einsicht in diese
Aufzeichnungen gewährt; auf Wunsch werden diese schriftlich zur Verfügung gestellt, soweit
dem keine gesetzlichen Hindernisse entgegenstehen.
20. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies
nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Schutzvorschriften umgangen werden.
Zahlungs- und Verrechnungsbedingungen der SENECTUTE 24 GmbH
1. Die Verrechnung erfolgt nach der jeweils konkret vereinbarten Leistungs-, Turnus- und
Preisstruktur der SENECTUTE 24 GmbH gemäß Vermittlungsvertrag, Angebot und Kostenblatt.
2. Diese Zahlungs- und Verrechnungsbedingungen gelten ausschließlich für Entgelte und Kosten
der SENECTUTE 24 GmbH sowie für von ihr transparent ausgewiesene weiterverrechnete
Fremdleistungen.
3. Entgelte für die Betreuungsleistungen selbständig tätiger Betreuungskräfte sind, sofern
nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unmittelbar an die
jeweilige Betreuungskraft zu bezahlen.
4. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die laufende
Organisation und Verrechnung auf Basis eines 28-Kalendertage-Turnus.
5. Servicepauschalen, Organisationsentgelte, Koordinationsentgelte und sonstige laufende
Agenturleistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, je begonnenem 28-Tage-
Turnus verrechnet.
6. Eine aliquote Verrechnung erfolgt nur dann, wenn diese ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde. Ohne ausdrückliche Vereinbarung bleibt die vereinbarte Turnus-, Pauschal-
oder Periodenlogik maßgeblich.
7. Reisekosten, Transferkosten, Fahrtkosten und sonstige weiterverrechnete Fremdkosten
werden gesondert ausgewiesen und sind unabhängig vom eigentlichen Agenturentgelt zu
bezahlen, soweit sie tatsächlich angefallen und nachvollziehbar sind.
8. Bereits veranlasste Reise-, Dispositions-, Transport- oder Organisationskosten bleiben
auch dann geschuldet, wenn ein Einsatz nach bereits eingeleiteter Organisation verschoben,
verkürzt, vorzeitig beendet oder nicht angetreten wird, sofern die Ursache nicht von der
SENECTUTE 24 GmbH zu vertreten ist und die Kosten tatsächlich angefallen sind.
9. Zusätzliche Aufwände infolge kurzfristiger Änderungen, Umbuchungen, zusätzlicher
Koordination, Sonderwünsche, Wartezeiten, Zusatzfahrten oder sonstiger in der Sphäre des
Kunden liegender Anpassungen können gesondert verrechnet werden, sofern deren Grundlage und
Höhe transparent nachvollziehbar sind.
10. Rechnungen sind nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der
Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist ausgewiesen ist.
11. Maßgeblich für die Verrechnung sind die jeweils im Angebot, in der Auftragsbestätigung,
im Kostenblatt, in der laufenden Vereinbarung oder in der Rechnung ausgewiesenen Positionen,
Zeiträume und Beträge.