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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SENECTUTE 24 GmbH für Kunden

SENECTUTE 24 GmbH

Pater Gratian Leser-Gasse 6

7301 Deutschkreutz

E-Mail: agbs@senectute24.at

Website: www.senectute24.at (https://www.senectute24.at)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der

SENECTUTE 24 GmbH und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Vermittlung, Organisation,

Koordination und administrativen Begleitung von Betreuungsleistungen auf selbstständiger

Basis sowie damit zusammenhängenden Nebenleistungen.

2. Leistungen der Agentur

Die SENECTUTE 24 GmbH erbringt je nach individueller Vereinbarung insbesondere Auswahl- und

Vermittlungsleistungen, organisatorische Vorbereitung des Einsatzbeginns, Koordination von

Turnuswechseln und Reisen, laufende Service- und Organisationsleistungen, Unterstützung bei

administrativen Abläufen sowie sonstige ausdrücklich vereinbarte Unterstützungsleistungen.

Die Agentur schuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, keinen

bestimmten medizinischen, pflegerischen oder wirtschaftlichen Erfolg, sondern ausschließlich

die sorgfältige Erbringung der jeweils konkret vereinbarten Vermittlungs-, Organisations-

und Serviceleistungen.

Die SENECTUTE 24 GmbH wird ausschließlich als Vermittlungs- und Serviceagentur tätig. Der

Betreuungsvertrag über die eigentlichen Betreuungsleistungen kommt unmittelbar zwischen dem

Kunden beziehungsweise der betreuten Person und der jeweils vermittelten selbständig tätigen

Betreuungskraft zustande.

3. Vertragsabschluss und Vertragsunterlagen

Der Vermittlungsvertrag wird schriftlich abgeschlossen. Dem Kunden ist eine

Vertragsausfertigung auszuhändigen.

Ein Vertrag kommt insbesondere durch Unterfertigung eines Vertragsdokuments, schriftliche

Annahme eines Angebots, Bestätigung per E-Mail oder durch eine sonstige dokumentierte

Zustimmung zustande, sofern dem Kunden vorab die maßgeblichen Vertragsbedingungen, diese AGB

sowie das Kostenblatt zur Verfügung gestellt wurden.

4. Kostenblatt und Vorabinformationen

Dem Kunden wird vor Vertragsabschluss ein Kostenblatt in transparenter und verständlicher

Form übermittelt. Das Kostenblatt informiert insbesondere über den Preis der

Vermittlungstätigkeit, die Preise der einzelnen angebotenen Leistungen, laufende Leistungen,

die Zahlungsmodalitäten sowie darüber, ob eine Inkassovollmacht angeboten wird.

Maßgeblich für die konkrete Preis- und Leistungsstruktur sind der Vermittlungsvertrag, das

Angebot, das Kostenblatt und diese AGB in ihrer jeweils vereinbarten Fassung.

5. Keine Inkassovollmacht

Die SENECTUTE 24 GmbH ist nicht zum Inkasso der Entgelte der selbständig tätigen

Betreuungskräfte bevollmächtigt. Entgelte für Betreuungsleistungen sind daher, sofern nicht

im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unmittelbar an

die jeweilige Betreuungskraft zu bezahlen. Durch diese AGB wird keine Inkassovollmacht

zugunsten der SENECTUTE 24 GmbH begründet.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für Auswahl, Vermittlung, Bedarfsprüfung, Einsatzplanung

und laufende Organisation wesentlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig

bekanntzugeben. Unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben können zu zusätzlichem

Aufwand, Mehrkosten oder organisatorischen Anpassungen führen.

Der Kunde hat der Agentur jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die

Beurteilung der Betreuungssituation und für die Auswahl einer geeigneten Betreuungskraft

erforderlich sind.

7. Bedarfsprüfung und Auswahl

Vor der Vermittlung macht sich die Agentur im gesetzlich vorgesehenen Umfang ein Bild von

der Betreuungssituation und prüft, welche Unterstützung benötigt wird und ob die vorgesehene

Betreuungskraft die im konkreten Fall erforderlichen Tätigkeiten abdecken kann. Die

Ergebnisse dieser Erhebung und Prüfung werden dokumentiert.

Die Agentur wählt und vermittelt Betreuungskräfte nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis

der bekannten Anforderungen, der tatsächlichen Verfügbarkeit und der organisatorischen

Möglichkeiten. Ein Anspruch auf Vermittlung einer bestimmten Person oder auf bestimmte

persönliche Eigenschaften besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage.

8. Turnus und Organisation

Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Organisation

der laufenden Betreuung auf Basis eines 28-Kalendertage-Turnus. Dieser dient der

organisatorischen und verrechnungstechnischen Strukturierung des Vertragsverhältnisses.

Änderungen der Turnusdauer oder des Wechselrhythmus bedürfen der ausdrücklichen Abstimmung

mit der Agentur.

9. Entgelte

Die Vergütung der SENECTUTE 24 GmbH richtet sich nach der jeweils individuell vereinbarten

Preis- und Leistungsstruktur. Verrechnet werden können insbesondere Vermittlungsentgelte,

Servicepauschalen, Organisations- und Koordinationsentgelte, turnusbezogene

Verwaltungspauschalen, Reisekosten, weiterverrechnete Fremdkosten sowie zusätzliche

Leistungen und Mehraufwände, sofern diese vereinbart oder durch die Sphäre des Kunden

veranlasst sind.

Entgelte, die die selbständig tätige Betreuungskraft für ihre Betreuungsleistungen erhält,

sind keine Entgelte der SENECTUTE 24 GmbH.

10. Aliquotierung

Eine aliquote Verrechnung erfolgt nur dann, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart

wurde. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf tageweise Umrechnung oder

anteilige Kürzung einer turnus- oder pauschalbezogenen Vergütung der Agentur.

11. Reisekosten und Fremdkosten

Reise-, Transfer-, Transport- und Fahrtkosten sowie sonstige im Zusammenhang mit

Betreuungsbeginn, Turnuswechsel, Verlängerung, Rückreise oder Umplanung entstehende

Fremdkosten können dem Kunden gesondert verrechnet werden, soweit sie tatsächlich

angefallen, sachlich gerechtfertigt und dem Kunden transparent offengelegt sind.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Organisation oder Durchführung über Senectute

Tours S.R.L. oder ein sonstiges beauftragtes Unternehmen erfolgt.

12. Rechnungslegung und Fälligkeit

Rechnungen der SENECTUTE 24 GmbH sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde,

nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wird auf der Rechnung eine konkrete

Zahlungsfrist ausgewiesen, gilt diese Frist als vereinbart.

13. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug hinsichtlich fälliger Forderungen der SENECTUTE 24 GmbH ist die Agentur

berechtigt, die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen sowie erforderliche Mahn-, Inkasso- und

Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen. Darüber hinaus kann die Agentur nach angemessener

Mahnung weitere organisatorische Leistungen bis zur Klärung offener Rückstände

zurückstellen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

14. Reklamationen und Gewährleistung

Beanstandungen betreffend die Vermittlungs-, Organisations- oder Koordinationsleistungen der

Agentur sind möglichst unverzüglich, konkret und nachvollziehbar mitzuteilen, damit eine

sachgerechte Prüfung und, soweit möglich, Abhilfe erfolgen kann.

Gesetzliche Gewährleistungs-, Irrtums-, Anfechtungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden

bleiben hiervon unberührt. Klauseln, die diese Rechte bei Verbrauchern einschränken oder

ausschließen, werden nicht begründet.

15. Haftung

Die SENECTUTE 24 GmbH haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine

Haftungsbeschränkung gilt nur, soweit sie gesetzlich zulässig ist.

Für Personenschäden haftet die Agentur uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Haftung der Agentur für das eigenständige Verhalten selbständig tätiger

Betreuungskräfte oder sonstiger Dritter besteht nur insoweit, als der Agentur dieses

Verhalten rechtlich zurechenbar ist, insbesondere bei schuldhafter Verletzung von Auswahl-,

Organisations- oder Informationspflichten.

16. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz-

Grundverordnung, des österreichischen Datenschutzgesetzes sowie sonstiger anwendbarer

datenschutzrechtlicher Vorschriften. Nähere Informationen ergeben sich aus der

Datenschutzerklärung der SENECTUTE 24 GmbH.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen

Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar sein könnte.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des

sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Agentur vereinbart. Für Verbraucher gelten

ausschließlich die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.

18. Kündigung und Vertragsbeendigung

Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer

Kündigungsfrist von zwei Wochen zum jeweiligen Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt

werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn wesentliche Mitwirkungs- oder

Zahlungspflichten trotz Mahnung verletzt werden, die tatsächlichen oder organisatorischen

Voraussetzungen für eine geordnete Leistungserbringung dauerhaft wegfallen, die Fortsetzung

des Vertragsverhältnisses unzumutbar wird oder schwerwiegende Vertrauensverstöße

beziehungsweise gravierende Störungen im Zusammenhang mit dem Einsatz auftreten.

Mit dem Tod der betreuten Person endet der Vermittlungsvertrag automatisch. Ein im Voraus

bezahltes Entgelt ist aliquot für den nicht verbrauchten Zeitraum zurückzuerstatten.

19. Dokumentation und Einsicht

Soweit gesetzlich erforderlich, führt die Agentur Dokumentationen über Bedarfsprüfung,

vermittlungsrelevante Feststellungen und erbrachte Leistungen. Dem Kunden beziehungsweise

der betreuten Person oder deren Vertretung wird auf Verlangen Einsicht in diese

Aufzeichnungen gewährt; auf Wunsch werden diese schriftlich zur Verfügung gestellt, soweit

dem keine gesetzlichen Hindernisse entgegenstehen.

20. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,

bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies

nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Schutzvorschriften umgangen werden.



Zahlungs- und Verrechnungsbedingungen der SENECTUTE 24 GmbH

1. Die Verrechnung erfolgt nach der jeweils konkret vereinbarten Leistungs-, Turnus- und

Preisstruktur der SENECTUTE 24 GmbH gemäß Vermittlungsvertrag, Angebot und Kostenblatt.

2. Diese Zahlungs- und Verrechnungsbedingungen gelten ausschließlich für Entgelte und Kosten

der SENECTUTE 24 GmbH sowie für von ihr transparent ausgewiesene weiterverrechnete

Fremdleistungen.

3. Entgelte für die Betreuungsleistungen selbständig tätiger Betreuungskräfte sind, sofern

nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unmittelbar an die

jeweilige Betreuungskraft zu bezahlen.

4. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die laufende

Organisation und Verrechnung auf Basis eines 28-Kalendertage-Turnus.

5. Servicepauschalen, Organisationsentgelte, Koordinationsentgelte und sonstige laufende

Agenturleistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, je begonnenem 28-Tage-

Turnus verrechnet.

6. Eine aliquote Verrechnung erfolgt nur dann, wenn diese ausdrücklich schriftlich

vereinbart wurde. Ohne ausdrückliche Vereinbarung bleibt die vereinbarte Turnus-, Pauschal-

oder Periodenlogik maßgeblich.

7. Reisekosten, Transferkosten, Fahrtkosten und sonstige weiterverrechnete Fremdkosten

werden gesondert ausgewiesen und sind unabhängig vom eigentlichen Agenturentgelt zu

bezahlen, soweit sie tatsächlich angefallen und nachvollziehbar sind.

8. Bereits veranlasste Reise-, Dispositions-, Transport- oder Organisationskosten bleiben

auch dann geschuldet, wenn ein Einsatz nach bereits eingeleiteter Organisation verschoben,

verkürzt, vorzeitig beendet oder nicht angetreten wird, sofern die Ursache nicht von der

SENECTUTE 24 GmbH zu vertreten ist und die Kosten tatsächlich angefallen sind.

9. Zusätzliche Aufwände infolge kurzfristiger Änderungen, Umbuchungen, zusätzlicher

Koordination, Sonderwünsche, Wartezeiten, Zusatzfahrten oder sonstiger in der Sphäre des

Kunden liegender Anpassungen können gesondert verrechnet werden, sofern deren Grundlage und

Höhe transparent nachvollziehbar sind.

10. Rechnungen sind nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der

Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist ausgewiesen ist.

11. Maßgeblich für die Verrechnung sind die jeweils im Angebot, in der Auftragsbestätigung,

im Kostenblatt, in der laufenden Vereinbarung oder in der Rechnung ausgewiesenen Positionen,

Zeiträume und Beträge.